Anwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Anwaltskanzlei Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Kornwestheim, Feuerbach, Korntal-Münchingen, Bad Cannstatt
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NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle
Unterländer Str. 57, 70435 Stuttgart
Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Kanzlei für Arbeitsrecht Stuttgart
Unsere Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Stuttgart berät und vertritt Sie kompetent im Raum Stuttgart in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
Wir sind für Sie da in Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Bad Cannstatt, ...
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Neuner-Jehle Stuttgart
Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei in Stuttgart
Ob es um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, um eine Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Lohnforderungen oder ein Zeugnis geht, bei uns sind Sie richtig.
Lernen Sie die Kanzlei in Stuttgart und ihren Schwerpunkt Arbeitsrecht besser kennen.
Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist bundesweit, unser Kanzleisitz ist in Stuttgart. Wir sind für Sie da im Bereich Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag u.v.m.
Sofortkontakt zum Arbeitsrechtler Stuttgart
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart setzt sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Zwecks telefonischer Rücksprache teilen Sie uns bitte mit, wann Sie am besten erreichbar sind.
Rückruf und Antwort vom Anwalt -Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sind kostenfrei, es kommt hierdurch kein Mandat
zustande.
Bei Anruf Rechtsanwalt Arbeitsrecht Stuttgart
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Sie gehen kein Risiko ein.
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Stuttgart einfach gemacht !
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Sehr interessant sind auch die nachfolgenden Links auf die Internetseiten des Arbeitsgerichts Stuttgart und des LAG Baden-Württemberg, wie auch letztlich das Bundesarbeitsgericht, auf welchen die sowohl regional neuestens Urteile veröffentlicht werden, als auch die obergerichtlichen Entscheidungen.
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Stuttgart
Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg
Gemeinsam Lösungen finden !
Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart steht Ihnen hohe Kompetenz zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung. Lassen Sie sich frühzeitig beraten !
Die wichtisten Fristen im Arbeitsrecht finden Sie unter dem Menüpunkt
Renteneintritt und aus ?
BAG sagt ja zum Arbeiten über die Regelarbeitszeit hinaus
Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam und mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Urteil vom 19.12.2018, Az.: 7 AZR 70/17).
Kündigung im Arbeitsrecht ?
Bei einer Kündigung im Arbeitsrecht immer Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht !
Ob es um eine
fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Bei der sog. fristlose Kündigung im Arbeitsrecht handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welche das Arbeitsverhältnis sofort ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beenden soll. Der Kündigungsgrund ist regelmässig verhaltensbedingt. Eine Kündigung darf nur das letzte Mittel der Wahl sein. Eine fristlose Kündigung setzt einen sog. wichtigen Grund zur Kündigung vorauss. Ein solcher liegt allerdings nur dann vor, wenn dem Arbeitgeber schlicht unzumutbar ist, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Dies ist tatsächlich eher selten der Fall.
außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Unter außerordentlicher Kündigung im Arbeitsrecht versteht man eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch welche die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Häufig handelt es sich hierbei um eine fristlose Kündigung wegen schweren Verstoßes des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten.
ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, in welcher die vertraglichen, bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber eingehalten werden.
Kündigung ohne Grund im Arbeitsrecht
Eine Kündigung ohne Grund gibt es im Arbeitsrecht an sich nicht, gleichwohl werden die meisten Kündigungen im Arbeitsrecht ohne Begründung erteilt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, dass ihm ein Kündigungsgrund vom Arbeitgeber benannt wird. In sog. Kleinbetrieben (bis 10 Arbeitnehmer) spielt der Kündigungsgrund arbeitsrechtlich keine wesentliche Rolle, bei verhaltensbedingter Kündigung kann dies jedoch auch dort zu erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen führen (3-Monatssperre für den Bezug von Arbeitslosengeld).
betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen kündigen möchte. Zu unterscheiden ist hier zwischen außerbetrieblichen (z.B. Umsatzrückgang, Auftragsmangel) und innerbetrieblichen (z.B. Leistungsverdichtung, Stellenabbau zur Gewinnmaximierung) betriebsbedingten Gründen.
personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Bei der personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht wird diese darauf begründet, dass der Arbeitnehmer (ohne sein Verschulden !) nicht mehr in der lage ist, seine arbeitsvertragliche geschuldete Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (s.a. krankheitsbedingte Kündigung)
krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Bei der krankheitsbedingten Kündigung im Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden psychisch oder physisch nicht mehr in der Lage seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitskraft anzubieten. Mit wesentliche Kritterien für den Erfolg einer solchen Kündigung sind einerseits die jährlichen Fehlzeiten, wie andererseits die Zukunftsprognose, d.h. die zukünftige Krankheitsentwicklung.
verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Bei der verhaltensbedingten Kündigung im Arbeitsrecht wird dem Arbeitnehmer ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten vorgeworfen, das seine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer schon zuvor wegen eines weiteren schuldhaften Verhaltens abgemahnt wurde. Fehlt es an einer solchen Abmahnung, ist die kündigung für den Arbeitgeber nur deutlich schwerer durchsetzbar.
Verdachtskündigung im Arbeitsrecht
Um eine Verdachtskündigung im Arbeitsrecht handelt es sich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen eines strafbares Verhalten verdächtigt, oder eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflicht in der Weise, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Hier müssen starke Verdachtsmomente aufgrund objektiver Tatsachen vorliegen. Hierzu muss ! der Arbeitnehmer jedoch angehört werden, er muss die Möglichkeit erhalten, den Verdacht auszuräumen. Zu beachten ist hier für den Arbeitgeber auch § 626 II BGB, wonach er sodann nur binnen 2-er Wochen kündigen kann. Lässt der Arbeitgeber diese Frist verstreichen, z.B. weil er den Sachverhalt nioch weiter aufklärt, so ist regelmässig die fristlose Verdachtskündigung unwirksam.
..... geht, lassen Sie sich vom Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und beachten die die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach Zugang der Kündigung bei Ihnen !
Arbeitsrecht von A bis Z
nachfolgend eine kleine Auswahl unserer arbeitsrechtlichen Informationen von A bis Z. Sollte sich hier nicht fündig werden, so suchen Sie bitte unter unserer Navigationsleiste Arbeitsrecht von A bis Z.
A
Abmahnung im Arbeitsrecht Stuttgart
Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht Stuttgart
Anhörung Betriebsrat im Arbeitsrecht Stuttgart
Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht Stuttgart
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht Stuttgart
Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Stuttgart
B
Befristetes Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht Stuttgart
Betriebsgröße im Arbeitsrecht Stuttgart
Betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Betriebsrat im Arbeitsrecht Stuttgart
C
Coronavirus im Arbeitsrecht Stuttgart
D
Dienstwagen im Arbeitsrecht Stuttgart
Druckkündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
E
Eigenkündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Eingliederungsmanagement im Arbeitsrecht Stuttgart
F
Fortbildungskosten im Arbeitsrecht Stuttgart
Freiwillige Sonderzuwendungen im Arbeitsrecht Stuttgart
Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
G
Gratifikation im Arbeitsrecht Stuttgart
I
Insolvenz im Arbeitsrecht Stuttgart
Insolvenz Ausfallgeld im Arbeitsrecht Stuttgart
Integrationsamt im Arbeitsrecht Stuttgart
K
Klagefrist Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Stuttgart
Kleinbetrieb im Arbeitsrecht Stuttgart
Kraftfahrer im Arbeitsrecht Stuttgart
Krankheit im Arbeitsrecht Stuttgart
Krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Krankmeldung im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungserklärung im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsgrund im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigung im Urlaub im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsschutzklage online im Arbeitsrecht Stuttgart
Kurzarbeit im Arbeitsrecht Stuttgart
L
Lohn im Arbeitsrecht Stuttgart
Lohnzahlung im Arbeitsrecht Stuttgart
Lohnklage im Arbeitsrecht Stuttgart
M
Massenentlassung im Arbeitsrecht Stuttgart
Medizinischer Dienst im Arbeitsrecht Stuttgart
Mutterschutz im Arbeitsrecht Stuttgart
Mobbing im Arbeitsrecht Stuttgart
O
Ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
P
Personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Prämie im Arbeitsrecht Stuttgart
Probezeit im Arbeitsrecht Stuttgart
Provision im Arbeitsrecht Stuttgart
Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht Stuttgart
R
Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Stuttgart
Rücknahme Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
S
Sachgrundbefristung im Arbeitsrecht Stuttgart
Schadensersatz im Arbeitsrecht Stuttgart
Schriftform Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Schwangerschaft im Arbeitsrecht Stuttgart
Schwangerschaft in Probezeit im Arbeitsrecht Stuttgart
Schwerbehinderung im Arbeitsrecht Stuttgart
Sexuelle Belästigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Sonderurlaub im Arbeitsrecht Stuttgart
Sonderzahlungen Arbeitsrecht Stuttgart
Sonderkündigungsschutz im Arbeitsrecht Stuttgart
Sozialauswahl im Arbeitsrecht Stuttgart
Sozialplan im Arbeitsrecht Stuttgart
Sozialplanabfindung im Arbeitsrecht Stuttgart
Straftat im Arbeitsrecht Stuttgart
T
Tarifvertrag im Arbeitsrecht Stuttgart
Teilbetriebsstilllegung im Arbeitsrecht Stuttgart
Teilzeitanspruch im Arbeitsrecht Stuttgart
Ü
Überstunden im Arbeitsrecht Stuttgart
Umschulung im Arbeitsrecht Stuttgart
Umsetzungen Arbeitsrecht Stuttgart
Urlaub im Arbeitsrecht Stuttgart
Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht Stuttgart
Urlaubsgeld im Arbeitsrecht Stuttgart
Urlaubserteilung im Arbeitsrecht Stuttgart
Urlaub und Krankheit im Arbeitsrecht Stuttgart
V
Verdachtskündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Verfallfristen im Arbeitsrecht Stuttgart
Vergütung im Arbeitsrecht Stuttgart
Verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht Stuttgart
Versetzung im Arbeitsrecht Stuttgart
Vertragsstrafe im Arbeitsrecht Stuttgart
W
Weihnachtsgeld im Arbeitsrecht Stuttgart
Weisungsrecht im Arbeitsrecht Stuttgart
Weiterbeschäftigungsanspruch im Arbeitsrecht Stuttgart
Widerspruch Betriebsrat im Arbeitsrecht Stuttgart
Z
Zeugnisanspruch im Arbeitsrecht Stuttgart
Zeugnis im Arbeitsrecht Stuttgart
Zeugnisklage im Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Stuttgart
Übermitteln Sie uns Ihre Daten, wir machen für Sie die
und setzen uns kurzfrisitig mit Ihnen in Verbindung und sprechen das Weitere mit Ihnen ab. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Und ganz wichtig:
Eine Kündigungsschutzklage kann nur binnen dreier Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen erhoben werden !!!
Wir, als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sind ein zuverlässiger und kompetenter Partner für Sie. Hierzu gehört aber auch, dass eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist.
Sie erreichen unser Referat für Arbeitsrecht Stuttgart sowohl unter der angegebenen Telefonnummer, über unsere E-Mail-Kontaktadresse und können jederzeit um Rückruf durch einen unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bitten.
das Wichtigste im Arbeitsrecht:
Abfindung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Häufig werden durch den Arbeitgeber bei Kündigungen an den Arbeitnehmer Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt.
Die Faustformel für die Höhe der Abfindungszahlung beträgt im Regelfall:
0,5 des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts x Beschäftigungsjahre.
Von dieser Faustformel wird jedoch häufig abgewichen.
Dies hängt zum einen insbesondere daran, wie die Erfolgschancen der Durchsetzbarkeit der Kündigung selbst angesehen werden. Je größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung von einem Arbeitsgericht Erfolg hat, umso geringer wird ein Abfindungsangebot des Arbeitgebers. Je geringer die Chancen sind, umso höher fällt das Abfindungsangebot aus.
Berücksichtig werden jedoch auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, dessen Betriebsgröße, etc. wie auch die Sozialdaten des Arbeitnehmers.
Abmahnung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Die Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sofern das Verhalten nicht geändert wird.
Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer an seine vertraglichen Pflichten erinnert (Erinnerungs- oder Warnfunktion) und vor Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis bei weiterem Fehlverhalten gewarnt werden
Infolge des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist bei einer ordentlichen verhaltens-bedingten Kündigung vorab abzumahnen. Wie viele Abmahnungen zur Kündigung nötig sind hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und von der Schwere der Pflichtverletzung. Je schwerer die Pflichtverletzung umso weniger häufig muss abgemahnt werden, wobei auch eine Rolle spielt, wie lange die letztmalige Pflichtverletzung zurückliegt.
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Der gekündigte Arbeitnehmer kan eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung mittels der sog. Kündigungsschutzklage angreifen.
Diese ist darauf gerichtet, die Kündigung für unwirksam zu erklären und die Weiterbeschäftigung zu erreichen.
Auch wenn eine Vielzahl solcher Klagen durch Abfindungsvergleich enden, handelt es sich hierbei nicht um eine Abfindungsklage, da es im deutschen Recht kein Abfindungsgesetz gibt. Eine Abfindung wird regelmässig dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer das Recht zu kündigen erkauft, welches ihm an sich gar nicht zusteht.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb der Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst wird die Kündigung als quasi genehmigt angesehen.
Lohnklage im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Im Falle der Lohnklage wird seitens des Arbeitnehmers rückständiger Lohn vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt.
Regelmässig kann der Bruttolohn je rückständigen Lohnmonats eingeklagt werden, ggf. abzüglich eines gezahlten Nettolohnes. Fehlt die Lohnabrechnung, so wird der Arbeitgeber weiter auf ordnungsgemäße Lohnabrechnung verklagt.
Rückständige Lohnanprüche können regelmässig über den Zeitraum von 3 Jahren geltend gemacht werden, so die gesetzliche Verjährung.
Aber Vorsicht ! In vielen Arbeitsverträgen, bzw. auch in Tarifverträgen finden sich Ausschluß-/Verfallfristen, die die gesetzliche Verjährung oft bis auf 3 Monate verkürzen.
Wird nun der Lohn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeklagt, so verfällt der Anspruch. Ein solch verspäteter Anspruch würde sodann vom Arbeitsgericht abgewiesen werden.
Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart
Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein, es darf keine Merkmale und Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine versteckte nachteilige Beurteilung über den Arbeitnehmer zu treffen.
Im Regelfall beinhaltet das Zeugnis 4 Elemente:
- die Tätigkeitsbeschreibung
- die Leistungsbeurteilung
- die Verhaltens (=Führungs-) beurteilung
- die Schlußformulierung
Das Endzeugnis ist spätestens mit Anlauf der Kündigungsfrist zu erteilen und auszuhändigen (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher Kündigung), selbst wenn im Rahmen einer Kündigungsschutzklage noch über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten wird.
Werden Firmenbögen verwandt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis auf diesem Briefbogen.
Was uns auszeichnet
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.
Wer wir sind
Erfolg aus Erfahrung: Unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart bieten Rechtsbeistand mit hoher Beratungskompetenz.
Was wir bieten
Wir vertreten Sie jedoch nicht nur im Bereich Arbeitsrecht. Sie finden bei uns auch in anderen Rechtsgebieten ausser Arbeitsrecht einen langjährig berufserfahrenen und qualifizierten, wie spezialisierte Rechtsanwalt:
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo Neuner-Jehle in Stuttgart ist ein ebenso erfahrener, wie beliebter Dozent im Arbeitsrecht für Arbeitgeber.
Wollen Sie sich und/oder Ihre Mitarbeiter im Arbeitsrecht schulen oder weiterbilden lassen, kein Problem. Einen Teil der Vorträge / Seminare im Arbeitsrecht wie weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Seminare".
Arbeitsrecht Stuttgart von A - Z
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