Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart – schnelle Hilfe bei Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Kanzlei Stuttgart, NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei, Arbeitsrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle - Stuttgart

über 25 Jahre Berufserfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart

Sie haben eine Kündigung erhalten, sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder benötigen kurzfistig arbeitsrechtliche Beratung in Stuttgart? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell, verständlich und zielgerichtet – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf arbeitsrechtlichen Konflikten und deren praktischer Lösung. Mandanten erhalten keine schematische Auskunft, sondern eine einzelfallbezogene Einschätzung der rechtlichen Lage, der wirtschaftlichen Risiken und der taktisch sinnvollen Vorgehensweise.

 

Wichtig bei Kündigung: Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von nur drei Wochen § 4 KSchG. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung bei Ihnen, durch Einwurf in Ihren Briefkasten oder persönliche Übergabe. Lassen Sie daher frühzeitig prüfen, ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt.

Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung im Regelfall als quasi genehmigt angesehen !

 

Jetzt Ersteinschätzung anfragen: Senden Sie Ihre Unterlagen oder vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin zur arbeitsrechtlichen Beratung.

 

Wichtig ist vor allem bei einer Kündigung kurzfristig einen Kontakt zum spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten. Sie erhalten bei Bedarf daher bei uns tatsächlich einen kurzfristigen Besprechungstermin, auch über unsere üblichen Geschäftszeiten hinaus, da wir wissen, wie wichtig das Gespräch ist.

Eine Erstberatung kostet Sie € 248,71. Diese wird aber bei weiterer Tätigkeit von uns auf diese angerechnet. Eine übliche Abwicklung unserer Kosten mit Ihrer Rechtschutzversicherung ist bei uns kostenfreier Service.

 

Beratungstermin vereinbaren unter:

 

0711-820340-0

 

Unterlagen übersenden an:

 

kanzlei@neuner-jehle.de

 

Falls Sie einen Beratungstermin vereinbart haben, benötigen wir im Regelfall folgende Unterlagen:

- Arbeitsvertrag soweit vorhanden

- Gehaltsabrechnung (falls unterschiedliche Gehälter die letzten 3

  Gehaltsabrechnungen

- Kündigungsschreiben, Abmahnung, etc.

- Rechtschutzversicherungsdaten (soweit vorhanden)

und bringen Sie uns diese Unterlagen bitte in Papierform mit, oder übersenden Sie diese vorab per Mail an uns vor dem Besprechungstermin, da wir diese ansonsten weder per Handy, Sticks oder auf Ihrem Laptop bearbeiten können.

 

oder

 

telefonische Kurzauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

Neuner-Jehle

Unterländer Str. 57, 70435 Stuttgart

 

Die Kündigungsschutzklage

Nach einer Kündigung sollte zunächst geprüft werden, wann die Kündigung zugegangen ist, ob die Drei-Wochen-Frist (Klagefrist) läuft und welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat. Häufig geht es nicht nur um den Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern auch um eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis, Freistellung, Resturlaub und die Beendigung zu fairen Bedingungen.
Nutzen Sie hier unseren besonderen Service der kostenfreien telefonischen Kurzauskunft vom Fachanwalt für Arbeitsrecht !

Der Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden. Entscheidend sind insbesondere Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnisformulierung, Rückgabe von Arbeitsmitteln und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Eine rechtliche Prüfung hilft, Nachteile zu vermeiden und Verhandlungsspielräume zu erkennen !

Die Abfindung im Arbeitsrecht

Eine Abfindung ist nicht automatisch gesetzlich garantiert. In vielen Kündigungsschutzverfahren entsteht jedoch Verhandlungsspielraum, wenn die Wirksamkeit der Kündigung zweifelhaft ist oder beide Seiten eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben.
Der Arbeitgeber, welcher befürchten muss, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewinnt, kann sich dann die Zustimmung des Arbeitnehmers erkaufen, indem er einen Geldbetrag bezahlt, dieser wird dann als Abfindung bezeichnet.
Üblich bei den Gerichten ist die Berechnung:
halbes durchschnittliches Gehalt x Beschäftigungsjahre.
Je schlechter die Chancen des Arbeitgebers jedoch sind, sich gegen die Kündigungsschutzklage zu wehren, umso mehr muss er als Abfindung bezahlen, damit der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.
Bei kurzer Beschäftigungsdauer, z.B. nur ein Jahr, schlagen manche Gericht auch scshon ein volles Bruttomonatsgehalt als Abfindungssumme vor.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung und eine weitergehende Tätigkeit, z.B. Erhebung einer Klage hängen vom Umfang des Mandats, der Dringlichkeit und davon ab, ob zunächst eine außergerichtliche Prüfung oder bereits eine gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann auch die Deckungsanfrage einbezogen werden.
Im Falle Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, werden wir prüfen, inwieweit für Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden kann.

Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht (welcher meist schon ca. 3 - 4 Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage anberaumt wird) wird zunächst versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden (dies ist gesetzlich vorgeschrieben). Häufig werden dabei die Wirksamkeit der Kündigung, eine mögliche Abfindung, das Beendigungsdatum, ein Zeugnis und weitere Ansprüche besprochen.
Kommt es zu keiner Einigung, so wird das Gericht einen sog. Kammertermin bestimmen, zu welchem es meist über die Klage entscheiden kann. Dieser liegt zeitlich zwischen 4 und 8 Monaten später.

Unsere langjährige Spezialisierung und Erfahrung im Arbeitsrecht, auch durch hunderte von Gerichtsterminen vor dem Arbeitsgericht stehen Ihnen vollständig und zu Ihrem Vorteil zur Verfügung !

Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Kanzlei für Arbeitsrecht Stuttgart

Arbeitsrechtliche Hilfe für Arbeitnehmer

Wenn es am Arbeitsplatz ernst wird, brauchen Sie klare Antworten und eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Lohnrückstand, Versetzung, Mobbing und Konflikten mit dem Arbeitgeber.

  • Kündigung erhalten – Fristen prüfen und Kündigungsschutzklage vorbereiten
  • Abmahnung prüfen lassen und angemessen reagieren
  • Aufhebungsvertrag prüfen, Sperrzeitrisiken vermeiden und Abfindung verhandeln
  • Arbeitszeugnis verbessern oder berichtigen lassen
  • Lohn, Gehalt, Überstunden oder Urlaubsabgeltung durchsetzen

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber benötigen im Arbeitsrecht rechtssichere und zugleich praktikable Lösungen. Ich unterstütze Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen und Kündigungen, bei Trennungsverhandlungen sowie bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

  • Vorbereitung wirksamer Kündigungen und Abmahnungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart
  • Strategische Beratung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis

Warum frühzeitige Beratung im Arbeitsrecht wichtig ist

Im Arbeitsrecht entscheiden häufig kurze Fristen, vollständige Unterlagen und die richtige Strategie über den weiteren Verlauf. Besonders nach einer Kündigung, bei einem Aufhebungsvertrag oder nach einer Abmahnung sollten Sie nicht abwarten, sondern rechtzeitig klären lassen, welche Schritte sinnvoll sind.

Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht:

Eine Kündigungsschutzklage ist im Regelfall immer dann erfolgreich, wenn zugunsten des Arbeitnehmers das Kündigungsschutzgesetz gilt. Dieses gilt schon im Falle mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden und der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt war.

Dann sind die Anforderungen an den Arbeitgeber die Kündigung richtig zu begründen derart hoch, dass er im Regelfall versucht, dem Arbeitnehmer das Recht zum kündigen quasi abkauft, also eine Abfindung bezahlt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.

Nahezu 70 % aller Kündigungsschutzklagen werden bereits im sog. Gütetermin (welcher ca. 3 - 4 Wochen nach Einreichen der Klage stattfindet) vor dem Arbeitsgericht auf diese Weise beendet.

Probleme im Arbeitsrecht:

 

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten ?

Mehr hier: betriebsbedingte Kündigung

 

Sie haben eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten ?

Mehr hier: krankheitsbedingte Kündigung

 

Sie haben eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten ?

Mehr hier:  verhaltensbedingte Kündigung

 

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten ?

Mehr hier: Aufhebungsvertrag

 

Sie haben eine Abmahnung erhalten ?

Mehr hier: Abmahnung

Unsere Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Stuttgart berät und vertritt Sie kompetent im Raum Stuttgart in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob  aussergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.

 

Wir sind für Sie da in Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Bad Cannstatt, ...

 

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

Neuner-Jehle Stuttgart

Referat Arbeitsrecht

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei in Stuttgart

 

Ob es um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, um eine KündigungsschutzklageAbmahnung, Lohnforderungen oder ein Zeugnis geht, bei uns sind Sie richtig.

 

Lernen Sie die Kanzlei in Stuttgart und ihren Schwerpunkt Arbeitsrecht besser kennen.

 

Unsere Tätigkeit als Anwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist bundesweit, unser Kanzleisitz ist in Stuttgart. Wir sind für Sie da im Bereich Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag u.v.m. 

 

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart und Umgebung

Die Kanzlei berät Mandanten aus Stuttgart sowie aus der Region, insbesondere aus Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim, Ludwigsburg, Weilimdorf, usw.. Durch die örtliche Nähe zum Arbeitsgericht Stuttgart kann die Vertretung in gerichtlichen Verfahren effizient und persönlich erfolgen.

Durch die langjährige Tätigkeit vor dem Arbeitsgericht sind uns auch alle dortigen Richter*innen bekannt, sodass auch eine Erfolgsprognose durch die Richterkenntnis optimaler erfolgen kann.

Anwalt Arbeitsrecht 70435 Zuffenhausen

Anwalt Arbeitsrecht 70439 Stammheim

Anwalt Arbeitsrecht 70806 Kornwestheim

Anwalt Arbeitsrecht 70469 Feuerbach

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

 

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine Frist von drei Wochen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung in vielen Fällen nicht mehr erfolgreich angegriffen werden.

 

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld, bei der Abfindung, beim Zeugnis oder bei Freistellung und Urlaubsabgeltung. Vor der Unterschrift sollte der Vertrag geprüft werden.

 

Kann ich auch kurzfristig einen Termin bekommen?

Bei fristgebundenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere nach einer Kündigung, ist eine kurzfristige Prüfung besonders wichtig. Nehmen Sie daher möglichst zeitnah Kontakt auf.

Sehr interessant sind auch die nachfolgenden Links auf die Internetseiten des Arbeitsgerichts Stuttgart und des LAG Baden-Württemberg, wie auch letztlich das Bundesarbeitsgericht, auf welchen die sowohl regional neuestens Urteile veröffentlicht werden, als auch die obergerichtlichen Entscheidungen.

 

Entscheidungen des Arbeitsgerichts Stuttgart

 

Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg

 

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

Gemeinsam Lösungen finden !

 

Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart steht Ihnen hohe Kompetenz zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung. Lassen Sie sich frühzeitig beraten !

 

Die wichtisten Fristen im Arbeitsrecht finden Sie unter dem Menüpunkt

Fristen im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Stuttgart

Übermitteln Sie uns Ihre Daten, wir machen für Sie die

 

Kündigungsschutzklage

 

und setzen uns kurzfrisitig mit Ihnen in Verbindung und sprechen das Weitere mit Ihnen ab. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Und ganz wichtig:



Eine Kündigungsschutzklage kann nur binnen dreier Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen erhoben werden !!!

 

Wir, als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sind ein zuverlässiger und kompetenter Partner für Sie.  Hierzu gehört aber auch, dass eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist.

Sie erreichen unser Referat für Arbeitsrecht Stuttgart sowohl unter der angegebenen Telefonnummer, über unsere E-Mail-Kontaktadresse und können jederzeit um Rückruf durch einen unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bitten.

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das Wichtigste im Arbeitsrecht:

Abfindung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Abfindung im Arbeitsrecht



Häufig werden durch den Arbeitgeber bei Kündigungen an den Arbeitnehmer Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt.

Die Faustformel für die Höhe der Abfindungszahlung beträgt im Regelfall:

0,5 des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts x Beschäftigungsjahre.

Von dieser Faustformel wird jedoch häufig abgewichen.

Dies hängt zum einen insbesondere daran, wie die Erfolgschancen der Durchsetzbarkeit der Kündigung selbst angesehen werden. Je größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung von einem Arbeitsgericht Erfolg hat, umso geringer wird ein Abfindungsangebot des Arbeitgebers. Je geringer die Chancen sind, umso höher fällt das Abfindungsangebot aus.

Berücksichtig werden jedoch auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, dessen Betriebsgröße, etc. wie auch die Sozialdaten des Arbeitnehmers.



Abmahnung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Abmahnung im Arbeitsrecht



Die Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sofern das Verhalten nicht geändert wird.

Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer an seine vertraglichen Pflichten erinnert (Erinnerungs- oder Warnfunktion) und vor Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis bei weiterem Fehlverhalten gewarnt werden

Infolge des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist bei einer ordentlichen verhaltens-bedingten Kündigung vorab abzumahnen. Wie viele Abmahnungen zur Kündigung nötig sind hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und von der Schwere der Pflichtverletzung. Je schwerer die Pflichtverletzung umso weniger häufig muss abgemahnt werden, wobei auch eine Rolle spielt, wie lange die letztmalige Pflichtverletzung zurückliegt.



Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Kündigungsschutz im Arbeitsrecht



Der gekündigte Arbeitnehmer kan eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung mittels der sog. Kündigungsschutzklage angreifen.

Diese ist darauf gerichtet, die Kündigung für unwirksam zu erklären und die Weiterbeschäftigung zu erreichen.

Auch wenn eine Vielzahl solcher Klagen durch Abfindungsvergleich enden, handelt es sich hierbei nicht um eine Abfindungsklage, da es im deutschen Recht kein Abfindungsgesetz gibt. Eine Abfindung wird regelmässig dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer das Recht zu kündigen erkauft, welches ihm an sich gar nicht zusteht.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb der Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst wird die Kündigung als quasi genehmigt angesehen.



Lohnklage im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Lohnklage im Arbeitsrecht



Im Falle der Lohnklage wird seitens des Arbeitnehmers rückständiger Lohn vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt.

Regelmässig kann der Bruttolohn je rückständigen Lohnmonats eingeklagt werden, ggf. abzüglich eines gezahlten Nettolohnes. Fehlt die Lohnabrechnung, so wird der Arbeitgeber weiter auf ordnungsgemäße Lohnabrechnung verklagt.

Rückständige Lohnanprüche können regelmässig über den Zeitraum von 3 Jahren geltend gemacht werden, so die gesetzliche Verjährung.

Aber Vorsicht ! In vielen Arbeitsverträgen, bzw. auch in Tarifverträgen finden sich Ausschluß-/Verfallfristen, die die gesetzliche Verjährung oft bis auf 3 Monate verkürzen.

Wird nun der Lohn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeklagt, so verfällt der Anspruch. Ein solch verspäteter Anspruch würde sodann vom Arbeitsgericht abgewiesen werden.



Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht



Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein, es darf keine Merkmale und Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine versteckte nachteilige Beurteilung über den Arbeitnehmer zu treffen.

 

Im Regelfall beinhaltet das Zeugnis 4 Elemente:

- die Tätigkeitsbeschreibung

- die Leistungsbeurteilung

- die Verhaltens (=Führungs-) beurteilung

- die Schlußformulierung

Das Endzeugnis ist spätestens mit Anlauf der Kündigungsfrist zu erteilen und auszuhändigen (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher Kündigung), selbst wenn im Rahmen einer Kündigungsschutzklage noch über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten wird.

 

Werden Firmenbögen verwandt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis auf diesem Briefbogen.





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