Arbeitsgerichtsprozess im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitsgerichtsprozeß im Arbeitsrecht

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Wichtig zu wissen ist, dass mit Einreichung einer Klage beim Arbeitgericht ein schneller sog. "Gütetermin" vom Gericht bestimmt wird. Dieser findet im Regelfall innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Klage statt.

Gütetermin darum, da in diesem Termin im Regelfall vom Gericht nichts entscheiden werden kann, sich das Gericht jedoch unter Erörterung der Sach- und Rechtslage bemüht, die streitenden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen (gesetzl. Rechtsfriedensfunktion)

Findet in einem solchen, meist nur 15 - 20 Minuten andauernden Termin kein Vergleich statt, so wird vom Richter ein sog. Kammertermin bestimmt, welcher zwischen 4 - 8 Monate später stattfindet.

Den Parteien wird auferlegt, den Anspruch zu begründen, der Gegner erhält das Recht, sich hiergegen schriftlich zu wehren, sodann wird am Ende des Sitzungstages, an welchem der kammertermin stattfindet meist auch schon das Urteil verkündet.

Die Begründung hierfür erfolgt meist deutlich später und geht den Parteien meist erst erheblich später zu.

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