Abfindung bei Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Stuttgart: Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert über die Abfindung im Kündigungsschutzprozeß

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Abfindung durch Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage und Abfindung:


Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann auch der Antrag gestellt werden, die fehlende soziale Rechtfertigung der Kündigung festzustellen und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden (aufzulösen).
Dem Antrag wird das Arbeitsgericht jedoch nur stattgeben, wenn der Arbeitnehmer beschreiben kann, dass dessen Fortsetzung unzumutbar ist.
 
Gem. Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20.06.85 darf in einem Sozialplan die Zahlung von Abfindungen nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagen oder nicht BAG 20.06.1985 AP 33 zu § 112 BetrVG 1972 = NJW 86, 2785; NZA 86,258)