Auslandsbeschäftigung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Auslandsbeschäftigung im Arbeitsrecht

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Wird ein deutscher Arbeitnehmer von einem deutschen oder ausländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt, kann fraglich sein, welches Recht anzuwenden ist.

Zunächst ist hier abzustellen, was hierzu im Arbeitsvertrag bestimmt ist. Einschlägig ist hier auch Art. 27 I EGBGB.

Im Falle arbeitsvertragliche keine ausdrückliche Bestimmung vereinbart ist, gilt das Recht des Staates,

-          in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit verrichtet, selbst, wenn er vorübergehend in ein anderes Land entsendet wurde,

-          in welchem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Hier gelten auch Ausnahmen.

Allerdings darf dem Arbeitnehmer durch die Rechtswahl nicht der Arbeitnehmerschutz entzogen sein (§ 30 EGBGB). Es kann aber auch in den Fällen eines ausländischen Arbeitsstatus ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart werden (Internationales Arbeitsrecht)

Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

BAG, Urteil vom 17.10.2018 -5 AZR 553/17-, NZA 2019, 875

entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.

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