Aufwendungsersatz im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Aufwendungsersatz im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Aufwendungsersatz, Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Arbeitsgericht Berlin 09.11.2011 -6 Ca 874/11-
Fordert der Arbeitgeber die einzustellende Pflegekraft dazu auf, bei der Einstellung einen nachweis über die Impfung gegen Hepatitis B vorzulegen, so kann dies als Beauftragung mit der Durchführung einer solchen Impfung auszulegen sein. Folge einer solchen Beauftragung ist, dass der Arbeitgeber die von der Arbeitnehmerin verauslagten Kosten der Impfung dieser als Aufwendungsersatz aus § 670 BGB zu erstatten hat.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig,
auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes
bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im
Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.