Arbeitslosmeldung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitslosmeldung im Arbeitsrecht

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Nachd em Sozialgesetzbuch ist der Arbeitnehmer verpflichtet nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses dies der Agentur für Arbeit unverzüglich anzuzeigen, um nicht durch eine Spätmeldung sozialversicherungsrechtliche Nachteile wie Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erhalten.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung den Arbeitnehmer bereits im Kündigungsschreiben hierauf aufmerksam zu machen.

 

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis länger als drei Monate besteht, ist eine Meldung drei Monate vor der Beendigung ausreichend. Weiter sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

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