Arbeitnehmerfahrzeug im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitnehmerfahrzeug im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Hier ist zu unterscheiden:

 

Das Arbeitnehmerfahrzeug ist das Fahrzeug des Arbeitnehmers, welches dieser (wenn auch nur kurzfristig auf Anweisung, oder Duldung des Arbeitgebers) nutzt, um Tätigkeiten für den Arbeitgeber zu verrichten (z.B. nach Feierabend noch kurz die Briefe mit dem eigenen Fahrzeug zur Post bringen), zu deren Ausführung er sich arbeitsvertraglich verpflichtet hat.

 

Das Dienstfahrzeug ist das Fahrzeug des Arbeitgebers, welcher dieses dem Arbeitnehmer zur Ausübung dessen vertraglich geschuldeter Tätigkeit zur Verfügung stellt.

 

Arbeitnehmerfahrzeug -> s. auchDienstfahrzeug 

Haftung für Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug

Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug

BAG Urt. v. 23.11.2006 –8 AZR 701/05-

Es bleibt dabei, dass der Arbeitgeber Unfallschäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers zu ersetzen hat, wenn dieses mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Unfallursache ein technischer Defekt des Fahrzeuges oder ein persönliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist. Solche Umstände sind allenfalls als Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Überlassung eines Privat-PKW an Arbeitskollegen für Dienstfahrt, Arbeitnehmerhaftung

Überlassung eines Privat-PKW an Arbeitskollegen für Dienstfahrt, Arbeitnehmerhaftung

LAG Köln v. 17.03.2010 -9 Sa 1346/09-

  1. Überlässt ein Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug einem andren Kollegen für dienstliche Ausliefrungsfahrten, so wird die Überlassung nicht aus Gefälligkeit, sondern im Rahmen eines rechtsgeschäftlichen Handelns erfolgen.
  2. Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann eine Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zu bejahen sein, wenn er bei einer Auslieferungsfahrt einen Unfall mit dem Privatfahrzeug fahrlässig verursacht hat. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass unter Arbeitskollegen bei der Überlasung eines Privatfahrzeugs für Dienstfahrten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die für die Haftung bei einer Beschädigung eines Firmenfahrzeugs geltenden Haftungserleichterungen eingreifen können.

Herausgabeanspruch Dienstfahrzeug bei rechtwidriger Freistellung

Verpflichtung zur Herausgabe des Dienstfahrzeugs bei rechtwidriger Freistellung

Arbeitsgericht Düsseldorf 08.02.2012 -3 Ca 1264/11-

 

Die Verpflichtung zur Rückgabe des Dienstfahrzeugs für den Fall der Freistellung durch den Arbeitgeber stellt sich als Widerrufsvorbehalt dar. Die Widerrufsregelung hat sich demnach auf Fälle zu beschränken, in denen ein anerkannter Sachgrund besteht, die Dienstwagenüberlassung zu widerrufen und die Privatnutzung damit einzustellen (BAG 13.04.2010 -9 AZR 113/09).

Ein Widerrufsvorbehalt, nach dem der Arbeitgeber dann bereachtigt ist, die Überlassung des Dienstwagen zu widerrufen, wenn die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unberechtigt erfolgt, geht inhaltlich zu weit und ist deshalb unwirksam.

 

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