Arbeitsamt im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitsamt im Arbeitsrecht

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  Das Arbeitsamt im Arbeitsrecht 

               

jetzt: Agentur für Arbeit

 

Die Agentur für Arbeit nimmt regelmässig auf der örtlichen Veraltungsebene die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit wahr. Es handelt sich hierbei um die Behörden, welche früher Arbeitsämter geheißen haben.

Die Agenturen für Arbeit haben eine zentrale Aufgabe im Bereich der Zahlung von Arbeitslosengeld, weswegen Sie auch die Prüfkompetenz besitzen die Ansprüche zu prüfen und somit, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung für Arbeitslosengeld vorliegt.

Hier wird zunächst geprüft, ob der Antragsteller bereits genügend Entgeltjahre tätig war, ferner wird der Grund der Kündigung geprüft. Im Falle einer betriebsbedingten, oder krankheitsbedingten Kündigung erfolgt die Zahlung, wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind und auch der Gekündigte sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung als gekündigt bei der Agentur angezeigt hat. Wird jedoch verhaltensbedingt, oder fristlos gekündigt, so entfällt der Anspruch zunächst. Auch wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (gesetzlich oder vertraglich) kann es zu Anspruchsminderungen, oder –versagungen kommen.

Auch wenn ordentlich fristgerecht und aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird kann es zu Problemen kommen, wenn ein Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, insbesondere wenn der Arbeitnehmer hierin eine Abfindung versprochen bekommt.

 

In all diesen Fällen sollte bereits zuvor ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden um durch diesen mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses begleitet zu werden und solche Probleme zu vermeiden.

Im Falle es doch zu Störungen mit der Agentur für Arbeit kommt, ist die richtige Adresse der „Sozialversicherungsrechtler“.

 

Letztlich jedoch ist die Agentur für Arbeit auch noch Vermittlungsstelle für die Arbeitslosen an suchende Arbeitgeber.

 

Genauere Informationen über www.arbeitsagentur.de



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