Arbeitspapiere im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitspapiere im Arbeitsrecht

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Zu den Arbeitspapieren zählen

- die Lohnsteuerkarte

- das Zeugnis

- die Urlaubsbescheinigung

- die Arbeitsbescheinigung

- ggf. Sozialversicherungsausweis

 

Diese Unterlagen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Begin des Arbeitsverhältnis auszuhändigen, welcher sodann für diese haftet.

Sind diese zerstört, oder beschädigt, so haftet der Arbeitgeber dafür mit Schadensersatz.

 

Bei Beendigung hat der Arbeitnehmer diese Arbeitspapiere beim Arbeitgeber abzuholen, es handelt sich hierbei um eine sog. Holschuld. Sollten diese jedoch noch nicht fertiggestellt sein, so sind sie dem Arbeitnehmer zu übersenden

 

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Arbeitspapiere

 

Der Arbeitgeber ist mit Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Versicherungsnachweisheft, etc) herauszugeben. Kommt er einer Herausgabeforderung des Arbeitnehmers nicht nach, so kann vor dem Arbeitsgericht Herausgabeklage erhoben werden.

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