Arbeitsunfall im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitsunfall im Arbeitsrecht

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Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes plötzliches Ereignis, welches geeignet ist Köperschäden oder den Tod herbeizuführen.

Kein Unfall ist gegeben, wenn das Ereignis absichtlich herbeigeführt wurde.         



Hierbei handelt es sich um einen Unfall, welcher sich bei Ausübung der Tätigkeit ereignet. Auch verbotswidriges Handeln schließt einen solchen nicht aus.

 

Eine Haftung des Arbeitgebers im Falle eines Arbeitsunfalles ist nur gegeben, wenn der Unfall von disem vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies jedch dürfte seltenst der Fall sein.

Eintrittspflichtig sind im Regelfall sodann die entspr. Berufsgenossenschaften.

 

Bei Sachschäden kann der Arbeitnehmer jedoch den Arbeitgeber regelmässig in Anspruch nehmen. 



Im Falle eines Arbeitsunfalles, bei welchem der Arbeitnehmer getötet oder so verletzt wird, das er mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist, hat der Arbeitgeber binnen dreier Tage der zuständigen Berufsgenossenschaft Meldung zu machen (§ 193 I SGB VII)

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