Aussperrung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Aussperrung im Arbeitsrecht

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Unter Aussperrung ist die Maßnahme eines oder mehrerer Arbeitgeber zu sehen, welche Arbeitnehmer planmässig von der Arbeit ausschließen und diesen auch die Lohnzahlung verweigeren um hierdurch entsprechende Arbeitgeberziele durchzusetzen.

Fraglich ist, ob hierzu auch der Wille der Arbeitnehmer gehören muss, nach Beendigung einer Arbeitskampfmaßnahme (Streik)  weiterbeschäftigt zu werden. Dies wird von der Literatur bejaht, die Rspr. des BAG geht bei Aussperrungserklärung von der stillschweigenden Aufforderung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer aus, nach Beendigung der Kapmpfmaßnahmen ein Angebot auf Erneuerung des Arbeitsverhältnisses abzugeben (BAG 06.12.1063 = NJW 64,941).

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