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Arbeitsverweigerung im Arbeitsrecht
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Dies ist die rechtswidrige Ablehnung einer übertragenen Arbeit.
Eine solche Ablehnung kann nach Erteilung einer Abmahnung auch eine Kündigung rechtfertigen (s.a. verhaltensbedingte Kündigung).
Die bloße Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt im Regelfall keine Kündigung.
Gerechtfertigt kann eine Arbeitsverweigerung allerdings sein, falls der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft besitzt, z.B. nachdem der Arbeitgeber schon längere Zeit den Arbeitslohn nicht gezahlt hat und er diesen bereits aus diesem Grunde abgemahnt hat.
Die Arbeitsverweigerung kann sowohl eine außerordentliche (fristlose), wie auch eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.
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