Abfindung und Steuer im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Versteuerung der Sozialabfindung im Arbeitsrecht

Abfindung und Steuer – die 5-tel-Regelung

 

Die Abfindung ist zu versteuern. Allerdings stellt sie kein Arbeitsentgelt dar, d.h. der Arbeitgeber muss bei der Abfindungssumme keine zusätzlichen Arbeitgeberanteile bezahen.

Nachdem die früheren gesetzlichen Freibeträge auf Abfindungen gestrichen wurden, ist diese auch in voller Höhe zu versteuern.

Allerdings kann durch die sog. 5-tel Regelung die Steuerlast auch auf 5 Jahre verteilt werden. Diesbezüglich ist jedoch der Anwalt, bzw. der Steuerberater zu fragen. Weitere Steuerfreibeträge gibt es nicht mehr.