Arbeitgeberverband im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
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Arbeitgeberverband im Arbeitsrecht
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Hierbei handelt es sich meist um Vereine mit Vorstand und einem oder mehreren Geschäftsführern. Wie beim Verein beginnt die Mitgliedschaft mit dem Beitritt und endet mit dem Austritt. Es kann davon ausgegangen werden, dass ca. 80 % aller Arbeitgeber in solchen Arbeitgeberverbänden organisiert sind.
Die Arbeitgeberverbände bieten für ihre Mitglieder teils unterschiedliche Leistungen, regelmäßig jedoch beraten sie im Bereich Arbeitsrecht und fungieren als Art Rechtschutzversicherung. Darüber hinaus können sie aktiv und passiv vor den Arbeitsgerichten (§ 10 ArbGG) und Landesarbeitsgerichten (§ 11 ArbGG) für ihre Mitglieder auftreten.
Derzeit bemüht sich eine nicht geringe Anzahl von Arbeitgebern aus ihrem Verband auszutreten, um sich hierdurch sog. Flächentarifverträgen zu entziehen. Haben solche Geltung, gelten sie für den jeweiligen Arbeitgeber solange, wie dieser Mitglied in seinem Arbeitgeberverband ist.
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