Änderungsvertrag im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Änderungsvertrag im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Nur durch einen solchen Vertrag können die bisher vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geändert werden, falls der Arbeitgeber diese nicht kraft seines Direktionsrechtes bereits alleine ändern kann.

 

Ein solcher kann ausdrücklich oder konkludent geschlossen werden.

Schweigt jedoch der Arbeitnehmer zu dem Angebot des Arbeitgebers, so gilt dies nicht als Annahme des Angebotes, d.h. das Schweigen bedeutet Ablehnung.

 

Anders nur, wenn sich der Arbeitnehmer durch eine vorbehaltlose Weiterarbeit mit dem Änderungsangebot einverstanden erklärt.

 

Der Arbeitnehmer ist nicht zur Annahme des Angebotes verpflichtet.

Lehnt er ab, so muss der Arbeitgeber, um die gewünschten Änderungen durchzusetzen eine Änderungskündigung aussprechen.



Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.