Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert über Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht

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Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht

Vorab: es gibt kein Abfindungsgesetz !

Abfindungen werden gezahlt, damit die Unsicherheit ob das Arbeitsverhältnis über die Kündigung hinaus noch fortdauert im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht möglichst schnell beigelegt wird und für beide Parteien Planungssicherheit geschaffen wird. Erklärt sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung einverstanden und der Arbeitgeber mit der Zahlung einer Abfindung, so kann das Arbeitsverhältnis gem. der Kündigung beendet werden.

Die hohe Zahl der Abfindungsvergleiche vor Gericht ist eine Folge freier Vereinbarung der streitigen Parteien und nicht eine gesetzliche Folge.

Der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass das Gericht die Kündigung als rechtswidrig ansieht. In diesem Falle muss er sodann zum einen den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und den gesamten Lohn seit Ende der Kündigungsfrist bis zum Urteil nachbezahlen. Diesem hohen Risiko (Verzugslohnrisiko) kann der Arbeitgeber entgehen , wenn er eine entspr. hohe Abfindung bezahlt und diese vom Arbeitnehmer akzeptiert wird.

Ausnahme gesetzliche Abfindung:

 

Abfindung gem. § 1a KSchG

 

Abfindung gem. § 9 KSchG