Arbeitsbescheinigung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitsbescheinigung im Arbeitsrecht

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Der Arbeitnehmer benötigt eine Arbeitsbescheinigung um Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können (§ 312 SGB III). Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine solche sowohl gegenüber dem Arbeitnehmer, als auch der Agentur für Arbeit zu erteilen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosmeldung des Arbeitnehmers wird diesem von der Agentur für Arbeit ein entsprechendes Formular übersandt, welches der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu übergeben und dieser wiederum auszufüllen hat.

Dieses muss Angaben über die Art der Tätigkeit, deren Begin und Ende, wie auch den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten, die gezahlte Vergütung, etc. Enthält die Erklärung des Arbeitgebers unwahre Angaben, so kann dieser mit Bußgelder belastet werden (§ 404 SGB III) und kann sich gegenüber der Agentur für Arbeit schadensersatzpflichtig machen § 321 SGB III.

Beim Rechtsstreit über die Arbeitspapiere sind nach § 2 I Nr. 3 e ArbGG die Arbeitsgerichte zuständig. Wird also die Erteilung einer Arbeitsbescheinigung begehrt, so ist das Arbeitsgericht zuständig.

Soll diese jedoch berichtigt werden, da falsche oder fehlerhafte Angaben gemacht worden sind, sind die Sozialgerichte zuständig.

 

Regelmäßig wird übrigens ein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung nicht sofort erteilen, wenn er ggf. verhaltensbedingt gekündigt und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat. Im Falle der Arbeitgeber den Kündigungsgrund vor dem Gerichtstermin einfüllt, so ist er daran gebunden. Häufig, gerade bei fristlosen verhaltendbedingten Kündigungen wird beim Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen, bei welchem eine ordentliche (somit fristgerechte) Kündigung zugrunde gelegt wird und dies ohne Verschulden des Arbeitnehmers.

Dies hängt zum einen daran, dass es regelmäßig sehr schwer ist eine fristlose Kündigung vor Gericht zu begründen, zum anderen jedoch auch ein Arbeitnehmer bei verhaltensbedingter Kündigung eine Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes von drei Monaten erhält, da er die Kündigung verschuldet hat.

Meist wird der Arbeitgeber nach einem solchen Vergleich den dort vereinbarten Kündigungsgrund in die Arbeitsbescheinigung eintragen und diese an die Agentur übersenden.

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