Arbeitsweg im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

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Arbeitsweg im Arbeitsrecht

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Als Arbeitsweg ist die Strecke zu bezeichnen, welche der Arbeitnehmer benötigt um von seinem Wohnort zum Sitz des Arbeitgebers zu gelangen.

 

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine Kosten, welche für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück entstehen selbst tragen. Ausnahmen können jedoch bestehen, wenn z.B. auswärtige Baustellen direkt anzufahren sind, bzw. der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechtes einen anderen örtlich vom eigentlichen Dienstsitz gelegenen Arbeitsplatz zuweist.

 

Die Fahrzeiten zur Arbeitsstätte und zurück sind auch keine Arbeitszeiten. Anderes gilt jedoch auch betreffend obige Ausnahmen, wenn der Dienstort näher liegt, als z.B. eine direkt anzufahrende Baustelle. Die über die übliche Anreise zum Arbeitgebersitz hinausgehende Fahrzeit zur Baustelle ist in diesem Falle Arbeitszeit.



Arbeitsweg: Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

BAG Urt.v. 06.09.17 -5 AZR 382/16- NZA 2018, 180

1.    Beim an und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung leistet ein Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit. Der hierfür notwendige Zeitaufwand ist ausschließlich fremdnützig, weil er auf der Arbeitgeberweisung zum Tragen der Dienstkleidung während der Arbeitszeit beruht.

2.    Eine Dienstkleidung ist besonders auffällig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Gestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Arbeitgeber oder einem bestimmten Berufszweig einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann. An einer solchen Offenlegung der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer kein objektiv feststellbares eigenes Interesse.

3.    An der Fremdnützlichkeit des an und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung fehlt es, wenn sich der Arbeitnehmer dafür entscheidet, diese nicht im Betrieb an und abzulegen. Das Umkleiden außerhalb des Betriebs dient dann nicht ausschließlich einem fremden Bedürfnis.

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