Güteverhandlung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Güteverhandlung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Die Güteverhandlung (welcher vom Gericht meist bereits 2-3 Wochen nach Eingang der Klage bestimmt wird) stellt die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht dar, in welchem vom Gericht (ein Richter = Vorsitzender) versucht wird, den Streit zwischen den Parteien gütlich beizulegen (§ 54 ArbGG).

Er hat in diesem Termin das gesamte Streitverhältnis mit dem Parteien zu erörtern, die vorgetragenen Argumente zu würdigen.

Hieran schließt sich ein Vergleichsvorschlag des Gerichtes.

 

Im Falle die Parteien den Streit nicht durch Vergleich beenden, kommt es zu einem sog. Beschluß des Gerichtes, im Rahmen dessen regelmässig ein sog. Kammertermin (an diesem nimmt der vors. Richter, aber auch zwei ehrenamtliche Richter teil) bestimmt wird und den Parteien unter Fristsetzung auferlegt wird, ihr Vorbringen und die Begründungen unter Beweisantritt vorzutragen.

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