Gute Sitten im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Gute Sitten im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Nach § 138 BGB sind Rechtsgeschäfte und somit auch Arbeitsverträge und sonstige arbeitsvertragliche Vereinbarungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen nichtig.

 

Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist die Nichterfüllung der Mindestanforderungen, die die heute geübte Rechtsanschauung für das Handeln der Parteien aufstellt.

Sie stellt das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender dar.

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