Kurzarbeitergeld im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert
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Kurzarbeitergeld im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Beim Kurzarbeitergeld werden zwei Formen unterschieden:
Das Strukturkurzarbeitergeld
Die Anspruchsgrundlage findet sich hierfür in § 169 ff SGB III. Der Anspruch besteht, wenn
- wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall besteht,
- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- der Arbeitsausfall der Agentur angezeigt ist.
Das Transferkurzarbeitergeld:
Dieses findet seine Anspruchsgrundlage in § 216b SGB III. Nimmt hiernach der Arbeitnehmer an einer Transfermaßnahme teil, die aufgrund einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit betroffen sind, werden diese durch das Transferkurzarbeitergrld gefördert, wenn
- die Maßnahme durch einen Dritten durchgeführt wird,
- die Maßnahme der Eingliederung des Arbeitnehmers
in den Arbeitsmarkt dienen soll,
- die Durchführung der Maßnahme gesichert ist und
- ein System zur Sicherung der Qualität angewandt wird.