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Kurzarbeitergeld im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Beim Kurzarbeitergeld werden zwei Formen unterschieden:

 

Das Strukturkurzarbeitergeld


Die Anspruchsgrundlage findet sich hierfür in § 169 ff SGB III. Der Anspruch besteht, wenn

- wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall besteht,

- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,

- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,

- der Arbeitsausfall der Agentur angezeigt ist.



Das Transferkurzarbeitergeld:


Dieses findet seine Anspruchsgrundlage in § 216b SGB III. Nimmt hiernach der Arbeitnehmer an einer Transfermaßnahme teil, die aufgrund einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit betroffen sind, werden diese durch das Transferkurzarbeitergrld gefördert, wenn

- die Maßnahme durch einen Dritten durchgeführt wird,

- die Maßnahme der Eingliederung des Arbeitnehmers

   in den Arbeitsmarkt dienen soll,

- die Durchführung der Maßnahme gesichert ist und

- ein System zur Sicherung der Qualität angewandt wird.