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Konzern im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Konzern nennt man ein herrschendes und ein oder mehrere abhängie Unternehmen, in welchem eine einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens besteht.
Der Kündigungsschutz ist i.d.R. nicht konzernbeogen !
mehr zu Konzern:
Ein Konzern entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung (§ 18 AktG).
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