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Krankengeld im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben gem. § 5 SGB V Anspruch auf verschiedenartige Ansprüche. Es handelt sich hierbei um Ansprüche auf
- Förderung der Gesundheit
- zur Verhütung von Krankheiten
- zur Früherkennung von Krankheiten
- zur Behandlung einer Krankheit
- und bei Schwerpflegebedürftigkeit
Hierzu gehört die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, wie auch die Versorgung mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln. Aber hierzu gehört auch die Zahlung von Krankengeld.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn der versicherte Arbeitnehmer durch die Krankheit arbeitsunfähig wird oder er auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden muss.
Ist der versicherte Elternteil eines noch nicht 12-jährigen Kindes welches erkrankt ist, wenn dessen Betreuung erforderlich ist (§ 45 SGB V).
Solange der Versicherte Arbeitsentgelt erhält, ruht der Anspruch auf Krankengeld und lebt erst auf, wenn die Lohnzahlung ausfällt.
Der Anspruch auf Krankengeld geht allerding unter, wenn Rente bezogen wird
Im Falle der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt in deiser Zeit nicht erfüllt, so geht der Anspruch auf die Krankenkasse über, welche in dieser Zeit das Krankengeld bezahlt hat.
Das Krankengeld beträgt übrigens 70 % des erzielten Arbeitsentgelts (§ 47 SGB V).
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