Diskriminierung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Diskriminierung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Vergütung einer Teilzeitkraft

Vergütung einer Teilzeitkraft –Diskriminierungsverbot

BAG Urt.v. 14.12.2011 -5 AZR 457/10- NJW 2012, 2217

  1. Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des $ 4 I 2 TzBefG schließt eine sonstige Benachteiligung i.S.d. Satzes 1 nicht aus.
  2. Droht einem teilzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer im Laufe des Vertragsverhältnisses aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine schlechtere Behandlung, ist der Arbeitgeber nach § 4 I 1 TzBefG verpflichtet, den Teilzeitbeschäftigten so zu stellen, dass eine schlechtere Behandlung unterbleibt.

Diskriminierung durch Stellenausschreibung

Diskriminierung durch Stellenausschreibung

BAG Urt.v. 24.01.2013 -8 AZR 429/11- = BeckRS 2013, 67925 = NJW-Spezial 2013, 276

Werden in einer Stellenausschreibung für ein Trainee-Programm "Berufsanfänger bzw. Young Professionals" gesucht, so kann dies ein Indiz für eine unzulässige altersbedingte Benachteiligung eines 36-jährigen Bewerbers mit Berufserfahrung darstellen.

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