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Dienstreise im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Dies ist die Zeit, welche benötigt wird, um vom Betriebs-, oder Wohnort zu dem Ort zu gelangen, an welchem der Arbeitgeber die Erbringung der Arbeitsleistung bestimmt hat.

Die Wegzeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) gelten nicht als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt (BAG Urt.v. 11.07.06 -9 AZR 519/05)

 

s. auch unter Arbeitszeit

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