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Detekteikosten im Arbeitsrecht

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Entschädigung von Detekteikosten wegen Überwachung des Arbeitnehmers

Entschädigung von Detekteikosten wegen Überwachung des Arbeitnehmers

BAG (Urt. v. 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23

hat der Arbeitgeber den Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht und lässt diesen durch eine Detektei überwachen, welche den sichtbaren Gesundheitszustandes Arbeitnehmers dokumentiert, so handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO.

Hier hatte der Arbeitgeber den Mitarbeiter beschatten lassen. Darin sah bereits das LAG Düsseldorf einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Privatsphäre des Mitarbeiters. Das LAG Düsseldorf (Urt. v. 26.04.2023, Az. 12 Sa 18/23) sprach dem Mitarbeiter ein Schmerzensgeld nach Art. 82 I DSGVO zu.

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