Medizinischer Dienst im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Medizinischer Dienst im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Hierbei handelt es sich um den von einer Krankenkasse bestellten Arzt, welcher bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Begutachtung desselben und eine Prüfung der Arbeitsunfähigkeit vornimmt (§ 275 SGB V).

 

Diese Überprüfung kann auch vom Arbeitgeber beansprucht werden, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorliegen (§ 275 I a 3 SGB V).

Der Arbeitgeber wird dann (allerdings ohne Angabe der Diagnose) über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit informiert, wenn der Medizinische Dienst zu einem anderen Ergebnis betreffend die Arbeitsunfähigkeit kommt, als der behandelnde Arzt.

 

Verhindert der Arbeitnehmer die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst, so kann der Arbeitgeber dennoch nicht die Lohnfortzahlung verweigern. Inwiweit in einem solchen Fall die Lohnfortzahlung verweigert werden kann, ist von einem Arbeitsgericht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu beurteilen.

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