Mitbestimmungsrecht Betriebsrat im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert
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Mitbestimmungsrecht Betriebsrat im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Betriebliche Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
Betriebliche Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
BAG Beschl.v. 30.09.14 -1 ABR 106/12- = BeckRS 2015, 65108 = NJW-Spezial 2015, 84
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen externen Dritten mit diesen Aufgaben beauftragt hat.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz des Arbeitgebers von "Google Maps"
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz des Arbeitgebers von "Google Maps"
BAG Beschl.v. 10.12.2013 -1 ABR 43/12- = BeckRS 2014, 66662 = NJW-Spez. 2014, 147
Nutzt der Arbeitgeber den Routenplaner "Google Maps", um Reisekostenabrechnungen seiner Mitarbeiter zu überprüfen, so unterliegt diese Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 6 BetrVG.
Kein Mitbestimmungsrecht bei Verlagerung von Betriebsabteilung
Kein Mitbestimmungsrecht bei Verlagerung von Betriebsabteilung
BAG Beschl. v. 27.06.06 NZA 2006,1289
Die Verlagerung einer Betriebsabteilung an einen anderen Standort innerhalb einer (politischen) Gemeinde ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme gem. § 99 I BetrVG.
Diese Entscheidung hat praktische Auswirkung:
Jeder Arbeitgeber, der etwa wegen Auslaufens des Mietvertrages die Verlegung einer Betriebsabteilung in ein anderes Gebäude innerhalb einer (politischen) Gemeinde plant, braucht hierfür in Ermangelung einer Versetzung (§ 95 III BetrVG) keine Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 I BetrVG einzuholen. Dies gilt zumindest für all diejenigen Verlagerungen, die nicht mit einer Änderung der Arbeitsplätze, der Vorgesetztenstrukturen, etc. einhergehen.
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und Mitbestimmung
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und Mitbestimmung
BAG Beschl. v. 15.05.07 –1 ABR 32/06 BeckRS 2007,46572
Die dauerhafte Erhöhung der vertraglichen Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers ist nicht mitbestimmungspflichtig, wenn es sich um eine unerhebliche Erhöhung handelt und der Arbeitgeber die Stelle nicht ausgeschrieben hat oder hätte ausschreiben müssen.
Anmerkung:
Das BAG bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitzeit durchaus mitbestimmungspflichtig sein kann. Entscheidendes Kriterium ist, in welchem Umfang die wöchentliche Arbeitszeit erhöht werden soll. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, ob wegen des Volumens der Änderung eine Pflicht zur Stellenausschreibung gem. § 93 BetrVG besteht. Sofern dies nicht der Fall ist, sollten die Stellen auf keinen Fall „freiwillig“ ausgeschrieben werden.
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