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Karenzentschädigung im Arbeitsrecht

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Zusage einer Karenzentschädigung

BAG Urt.v. 28.06.06 NZA 2006,1157

Verweist eine vertragliche Wettbewerbsklausel hinsichtlich aller Einzelheiten der vereinbarten Regelung auf die maßgeblichen Vorschriften des HGB, so liegt hierin im Zweifel die Zusage einer ausreichenden Karenzentschädigung in der gesetzlichen Mindesthöhe.

 

Hinweis:         

Diese Entscheidung ist etwas überraschend, da das Gericht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zuspricht, obwohl die Parteien an sich keine konkrete ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben. Dies, obwohl das BAG bislang Entschädigungsansprüche abgelehnt hat, sofern eine Entschädigungszusage völlig fehlt (BAG NJW 1970,626).

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