Betriebsurlaub im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

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Betriebsurlaub im Arbeitsrecht

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Betriebsurlaub ist die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil, oder die gesamte Belegschaft des Betriebes.

Die Erteilung des Urlaubs steht im Ermessen des Arbeitsgebers. Im Falle jedoch ein Betriebsrat besteht, so ist die Einführung eines Betriebsurlaubs mitbestimmungspflichtig (§ 87 I Nr. 5 BetrVG).

Unzulässig ist jedoch der Betriebsurlaub im Vorgriff auf das kommende Jahr. Bedenklich, wenn er allein zur Winterzeit, oder immer außerhalb der Saison angeordnet wird.

Wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des Betriebsurlaubs noch gar keinen vollen Urlaubsanspruch besitzt, so muss ihm entweder die Möglichkeit gegeben werden zu arbeiten, oder es muss Urlaub erteilt werden. 

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