Betriebsvereinbarung im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Betriebsvereinbarung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Die Betriebsvereinbarung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

In ihr können alle Fragen der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats, wie auch freiwillige betriebliche Regelungen vereinbart werden.

 

Von ihrer Wirkung werden alle Mitarbeiter des Betriebes erfasst, auch Mitarbeiter, welche später hinzukommen, sowie Leiharbeitnehmer, soweit deren Arbeitsbedingungen nicht durch deren Arbeitgeber vorbestimmt sind.

 

Nicht von der Betriebsvereinbarung umfasst sind die leitenden Angestellten



Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.