Bonusmeilen im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

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Bonusmeilen im Arbeitsrecht

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Bonusmeilen im Arbeitsrecht



Bonusmeilen – Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

BAG Urt. v. 11.04.06 NZA 2006, 1089

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber dies aus einem Vielfliegerprogramm erworbenen Bonusmeilen für dienstlich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Flüge herauszugeben.

 

Praxishinweis:

Arbeitnehmer, welche diese Bonusmeilen auch privat nutzen wollen, sollten sich dies bei Vertragsschluss künftig ausdrücklich zusichern lassen, oder im Falle eines bestehenden Vertrages eine entspr. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Arbeitgeber jederzeit eine Anordnung zum dienstlichen Gebrauch entsprechender Gutschriften treffen kann.

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