Besitzstände im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

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Besitzstände im Arbeitsrecht

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Bei der Übernahme der Besitzstände handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die bisherigen Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers in einem neuen Beschäftigungsvertrag übernommen werden.

Dies kann der Fall sein, bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Änderungskündigung bei einem Tochterunternehmen oder neuen Arbeitgeber.

           

Die Formulierung im neuen Arbeitsvertrag kann lauten:



„ Dieser Arbeitsvertrag beginnt mit dem ....... zu laufen und schließt an den Vertrag vom ...... an. Die Betriebszugehörigkeit aus vorangegangenen Verträgen werden anerkannt. Damit gilt der ....... als Eintrittsdatum. ...“

Kurze Unterbrechung im Arbeitsverhältnis für Wartezeit unbeachtlich

Kurze Unterbrechung im Arbeitsverhältnis für Wartezeit unbeachtlich

BAG Urt.v. 20.06.13 -2 AZR 790/11- = BeckRS 2013, 71024

Bei der Berechnung der 6-monatigen Wartezeit zur Anwendung des KSchG sind kurzeitige Unterbrechnungen unbeachtlich, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein sachlicher Zusammenhang besteht.

 

Anm.:

Dies gilt insbesondere für die baubranche. Die dort üblichen, auch mehrmonatigen unterbrechungen können unbeachtlich sein, wenn zwischen den beiden Arbeitsv erhältnissen ein enger Sachzusammenhang besteht. Siehe auch hierzu BAG NZA, 481: die Sommerferien eines Lehrers.

Die Beweislast für den Sachzusammenhang trägt der Arbeitnehmer.

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