Betriebsfeier im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

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Betriebsfeier im Arbeitsrecht

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Dies sind Veranstaltungen zur Förderung der betrieblichen Verbundenheit, i.d.R. gehören hierzu Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, etc.

 

Eine Pflicht mitzufeiern besteht für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch nicht ! Findet diese außerhalb der üblichen Arbeitszeit statt, so ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, diese beizuwohnen.

Aber auch, wenn die Veranstaltung während der Arbeitszeit stattfindet, muss der Arbeitnehmer an dieser nicht teilnehmen. Er ist nur verpflchtet, seine Arbeitskraft anzubieten, d.h. an seinem Arbeitsplatz zu arbeiten. Ist dies nur in Zusammenarbeit mit Kollegen möglich, so muss der Arbeitnehmer das Recht haben, zuhause zu bleiben.

 

Ist umgekehrt der Arbeitnehmer von einer Betriebsveranstaltung ausgeschlossen, so hat er das Recht dieser beizuwohnen und kann dieses Recht auch einklagen.

 

Ein Anspruch der Arbeitnehmer auf eine bestimmte Betriebsveranstaltung gibt es jedoch nicht. Es ist freie Entscheidung des Arbeitgebers eine solche abzuhalten.

 

Auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hierzu besteht grundsätzlich nicht.

 

 

 
 
 

 

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