Betriebsstrafen im Arbeitsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart

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Betriebsstrafen im Arbeitsrecht

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Betriebsstrafen als Sanktion für einen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen geltendes Betriebsrecht können nur verhängt werden, wenn eine vom Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarte Bußordnung besteht und Geldbußen für bestimmte Verstöße vorsieht.

Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, fehlt jegliche Rechtsgrundlage zur Verhängung von betrieblichen Geldbußen.

Aber auch wenn ene solche Bußordnung vorliegt, kann diese keinesfalls die Entlassung des Arbeitnehmers vorsehen. Im Falle eine Buße verhängt wurde, ist hierüber Stillschweigen des Arbeitgebers gegenüber Dritten zu wahren.

In der heutigen zeit spielen solche Geldbußen jedoch keine nennenswerte Rolle mehr.



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