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Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

BAG Urt.v. 11.10.17 -5 AZR 591/16-, NJW 2018, 489

  1. Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
  2. Leistet der Arbeitnehmer voll Arbeit und Bereitschaftsdienst, ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn er für die in einem Kalendermonat erbrachte Arbeit - einschließlich der Bereitschaft- mindestens eine Bruttovergütung erhält, die das Produkt der Gesamtstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet.

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