Rechtsweg Klage Geschäftsführer im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert
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Rechtsweg bei Streitigkeiten aus Geschäftsführervertrag
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Rechtsweg bei Steitigkeiten aus Geschäftsführerdienstvertrag
Rechtsweg bei Streitigkeiten aus Geschäftsführerdienstvertrag, Ende der Organstellung
LAG Köln v. 12.01.2012 -12 Ta 274/11-
- Für die Klage eines Geschäftsführers einer GmbH gegen die Kündigung eines Anstellungsvertrags sind die Arbeitsgerichte nicht zuständig (§ 2 Abs.1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 S.3 ArbGG).
- Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen.
- In einem auf die Bestellung zum Organvertreter gerichteten Vertrag ist der Diesntnehmer nicht etwa bis zur Bestellung Arbeitnehmer und erst danach Nichtarbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs.1 S.3 ArbGG. Dies ist auch anzunehmen, wenn der Bestellung eine Probezeit als Geschäftsführer vorgeschalten wird. Die gesetzliche Fiktion gilt auch für die Probezeit. Das Anstellungsverhältnis des Organs einer juristischen Person ändert sich mit der Beendigung der Organstellung nicht automatisch in ein Arbeitsverhältnis.
Rechtsweg bei Kündigung des formlos als Geschäftsführer bestellten Arbeitnehmer
Rechtsweg, Bestellung als Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach formloser Absprache
LAG Rheinland-Pfalz v. 28.06.2012 -3 Ta 72/12-
Die Fiktion des § 5 Abs.1 S.3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund formloser Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird (Anschluss an BAG v. 23.08.2011 -10 AZB 51/10-).
Wird ein solcher Arbeitsvertrag gekündigt, dann ist in deiser Fallkonstellation für die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage des Geschäftsführers der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Das gilt auch dann, wenn die Abberufung als Geschäftsführer der GmbH erst nach Klageerhebung erfolgt.
Rechtsweg bei Kündigung eines Geschäftsführers
Rechtsweg bei Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
BAG Beschl. v. 26.10.2012 -10 AZB 60/12 (BeckRS 2012,75370)
Ein ehemaliges Organmitglied kann Ansprüche aus wieder auflebenden oder fortbestehenden Arbeitsverhältnissen vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Aber Achtung:
Alleine die Abberufung/Niederlegung führt nicht zur Umwandlung des Anstellungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis. Betrifft der Streit aber nicht diese, sondern eine weitere Rechtsbeziehung -etwa ein wieder aufgelebtes Arbeitsverhältnis-, greift die Fiktion des § 5 I 3 ArbGG nicht.
Bei Beförderung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer ist daher darauf zu achten, dass das Arbeitsverhältnis wirksam beendet und ein rechtssicherer Geschäftsführerdienstvertrag abgeschlossen wird. In prozessualer Hinsicht handelt es sich um sog. sic-non-Fälle. Bei streitiger Tatsachengrundlage eröffnet die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zum Arbeitsgericht.
Nach Beendigung der rganstellung und Wegfall der Fiktion des § 5 I 3 ArbGG obliegt die Beurteilung des Rechtsverhältnisses (Arbeitsverhältnis oder nicht) sowie der Wirksamkeit der Kündigung den Arbeitsgerichten.
Rechtsweg, Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnis nach Geschäftsführerbestellung
Rechtsweg, Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnis nach Geschäftsführerbestellung
LAG Köln v. 10.07.2012 -10 ta 316/11-
- Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch dann gegeben sein, wenn die Klägerseite Ansprüche aus einem auch aus der zeit als Geschäftsführer nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis nach Abberufung als Organmitglied geltend macht.
- Hierunter fällt auch der fall, dass die Bestellung zum Organvertreter auf einem Arbeitsvertrag beruht.
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