Höhe der Abfindung im Arbeitsrecht Stuttgart: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert über die Höhe der Abfindung im Arbeitsrecht

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Höhe der Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes im Arbeitsrecht

Höhe der Abfindung:


Die Höhe kann sich direkt aus einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan ergeben.

Im Falle die Abfindung durch das Arbeitsgericht festgesetzt wird (Auflösung des Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit) bestimmt der Richter die Abfindungshöhe. Diese ist gesetzlich begrenzt und beträgt je nach Lebensalter und Betriebszugehörigkeit bis zu 18 Monatsverdiensten.

Wird die Abfindung frei ausgehandelt, wird die Faustformel „ ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr“ meist zugrunde gelegt. Je nach Prozesschancen für die eine oder andere Seite kann dieses erhöht oder gesenkt werden. Es gibt jedoch auch Richter, welche bei nur geringer Beschäftigungsdauer von 2 – 3 Jahren je Beschäftigungsjahr ein volles Bruttomonatsentgelt zugrunde legen, dafür jedoch bei langer Beschäftigungsdauer nur ¼ des Monatsentgeltes.

Wichtig ist zu wissen, dass der Richter hier jedoch nicht die Höhe der Abfindung entscheiden kann, sondern nur vorschlagen. Ist auch nur eine der Parteien mit dem gerichtlichen Vorschlag nicht einverstanden, so kommt ein Abfindungsvergleich nicht zustande.