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Erkrankung eines Kindes im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Ein Krankenversicherter mit Anspruch auf Krankengeld hat bei Erkrankung des Kindes für die Dauer dieses Krankengeldanspruchs das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlteFreistellung besteht (§ 45 III Satz 1SGB V.

 

Nach § 45 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihre erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere, in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Der Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern für nicht mehr als 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden für nicht mehr als 50 Arbeitstage.

Sind beide Eltern berufstätig, hat nur einer nach deren Wahl den Anspruch, da im Regelfall nicht beide Elternteile für die Pflege des Kindes nötig sind. Wer die Pflege übernimmt, bleibt den Eltern überlassen.

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