Einigungsstelle im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Einigungsstelle im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Besteht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Meinungsverschiedenheit, ist im Zweifel eine Einigungsstelle zu bilden, in der notfalls vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren ein Vorsitzender und Beisitzer bestellt werden.

 

Die Einigungsstelle entscheidet in betrieblichen Regelungsfragen, das Arbeitsgericht entscheidet alleine Rechtsfragen. Die Einigungsstelle entscheidet nach mündlicher Verhandlung mit Stimmenmehrheit, nachdem sie die Beteiligten gehört hat.

 

Der Spruch ist verbindlich, wenn dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zugestanden hat.

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