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Eigenkündigung des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Eigenkündigung des mutmaßlich geschäftsunfähigen Arbeitnehmers - Klagefrist und Verwirkung

Eigenkündigung des mutmaßlich geschäftsunfähigen Arbeitnehmers - Klagefrist und Verwirkung

BAG Urt.v. 21.09.17 -2 AZR 57/17- NZA 2017, 1524

Die Klagefrist gem. § 4 S. 1 KSchG und die Fiktionswirkung des § 7 KSchG finden auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers keine Anwendung.

Ein Anspruch auf (vorläufige) Weiterbeschäftigung kommt grundsätzlich auch beim Streit über die Wirksamkeit einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers in Betracht. Entscheidend ist die besondere Interessenlage während des Streits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.

Eigenkündigung, Abfindung als Schadensersatz

Eigenkündigung, Abfindung als Schadensersatz

ArbG Bielefeld v. 05.07.2011 -1 Ca 1761/10-

Der unberechtigte Einbehalt eines nicht unberechtigten Teils der Vergütung durch den Arbeitgeber kann nach Abmahnung eine außerordentliche Eigenkündigung rechtfertigen, auch wenn dieser Bestandteil eines Sanierungsprogramms zur Vermeidung einer Insolvenz ist, an dem sich alle anderen Arbeitnehmer einvernehmlich beteiligt haben.

Rechtsfolge des § 628 Abs.2 BGB ist der Ersatz des positiven Erfüllingsinteresses. Dies beiinhaltet die durch die Eigenkündigung entgangene Vergütung, mithin auch -wie sich aus dem Rechtsgedanken der §§ 13 Abs.1 S.3 i.V.m. 9 KSchG ergibt- ein Abfindungsanspruch.

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