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Lohnpfändung im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Im Falle der Arbeitnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und der Gläubiger gegen den Arbeitnehmer ein Urteil erwirkt hat, kann der Gläubiger gegen den Arbeitnehmer vollstrecken.
Hierfür bietet sich natürlich an, in das Gehalt/Lohn des Arbeitnehmers zu vollstrecken.
Der Gläubiger kann den Anspruch auf Arbeitsvergütung beim Arbeitgeber pfänden lassen.
Der Arbeitgeber muss dann zwingend diese Gläubigerforderungen berücksichtigen und einen Teil des Nettolohnes an den Gläubiger bezahlen.
Einen Teil darum, da zugunsten des Arbeitnehmers die sog. Pfändungsfreigrenzen einzuhalten sind. Nur, was über dieser Grenze liegt kann gefändet und eingezogen werden. Was darunter liegt, muss zur Erhaltung des Existenzminimums beim Arbeitnehmer verbleiben.
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