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Lohnsteuerkarte im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Von den jeweiligen Gemeindebehörden wird die Lohnsteuerkarte ausgestellt.

Auf der Lohnsteuerkarte befinden sich Daten des Arbeitnehmers, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge. Andern sich die tatsächlichen Verhältnisse, ist für die Änderung entweder die Gemeinde oder das zuständige Finanzamt zuständig.

Geht eine Lohnsteuerkarte verloren, sind diese Behörden auch für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte zuständig.

 

Die Lohnsteuerkarte ist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber vorzulegen.

Verzögert der Arbeitnehmer die Übergabe der Lohnsteuerkarte schuldhaft, so ist die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu berechnen.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber das von ihm geführte Lohnkonto anbzuschließen undd em Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte zu übergeben.

Zwischenzeitlich erhält der Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheidnigung.

 

Vor den Arbeitsgerichten kann zwar die Herausgabe der Lohnsteuerkarte eingeklagt werden, nicht aber das ordnungsgemäße Ausfüllen. Dies muss vor dem Finanzgericht eingeklagt werden.

 



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