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Umsatzbeteiligung im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Bei der Umsatzbeteiligung beteiligt der Arbeitnehmer seine Mitarbeiter am Unternehmenserfolg in Form einer Beteiligung der Umsatzsteigerung.
Diese kann im Gegensatz zu einer Zuwendung des Arbeitgebers nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis im Folgejahr noch ungekündigt ist, da der Arbeitnehmer seine Leistung bereits im laufenden Jahr erbracht hat und es hierdurch letztlich zur Umsatzsteigerung gekommen ist.
Die Umsatzbeteiligung ist Teil des Arbeitsentgelts und bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen (BAG Urt. v. 11.04.2000 = NZA 2001, 153).
Im Falle der Arbeitgeber eine Umsatzbeteiligung zusagt, ist er sodann auch verpflichtet Auskunft über die Höhe des Umsatzes zu geben (BAG Urt.v. 21.11.00 = NZA 2001, 1093).
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