Private Telefongespräche im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert
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private Telefongespräche im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Private Gespräche mit dem Telefon des Arbeitgebers sind grundsätzlich verboten. Eine private Nutzung kann nach voriger Abmahnung zu einer Kündigung führen.
Umfangreichere und unerlaubt, bzw. heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers können sogar ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Ferner kann der Arbeitgeber die Kosten des Telefonates vom Arbeitnehmer zurückverlangen.
Demgegenüber kann sich der Arbeitnehmer auf die Verletzung seiner Privatsphäre berufen, wenn der Arbeitgeber solche Privattelefonate unbemerkt mittels einer Aufschaltanlage mithört. Für solch unerlaubt mitgehörte Telefonate des Arbeitnehmers besteht auch ein Beweisverwertungsverbot, die Vernehmung eines Dritten, welcher das Telefonat über eine Lautschaltung des Telefonates, oder Abhöranlage mitgehört hat ist unzulässig (BAG Urt.v. 02.06.82).
Allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, wenn er von einem solchem Dritten über das unerlaubte Telefonat erfährt, das private Telefonieren anderweitig zu beweisen.
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