Prokura im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Prokura im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Die Prokura ist eine Handlungsvollmacht mit einem durch das Gesetz geregelten Umfang, welche einem Vollkaufmann erteilt wird (§ 48 ff HGB).

Im Falle eine Prokura nach dem Arbeitsvertrag vorausgesetzt wird, der Arbeitgeber lehnt es jedoch sodann ab, diese zu erteilen oder widerruft diese später, so ist dies für den Arbeitnehmer ein Grund zur außerordentlichen Kündigung, da es als unzumutbar angesehen wird, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dem Arbeitnehmer steht in diesem Falle gegen den Arbeitgeber Schadensersatz zu. Anspruch auf Erteilung der Prokura hat er indess nicht.

Der Arbeitnehmer, welchem Prokura erteilt wurde, haftet allerdings dem Arbeitgeber für Sorgfaltspflichtverletzungen.



Muster: Erteilung einer Prokura

Muster: Erteilung einer Prokura

 

 

Die Firma ………., vertreten durch ………, erteilt hiermit Frau/Herr ……, wohnhaft in …….

 

Prokura.

 

Die Prokura ist als Gesamtprokura ausgestattet. Frau/Herr ….. kann gemeinschaftlich mit einem weiteren Prokuristen oder einem Geschäftsführer die Firma vertreten. Die Prokura gilt für sämtliche Niederlassungen der Firma/nur für die Niederlassung …………..  

 

Frau/Herr …… ist auch/nicht befugt, Grundstücke zu veräußern oder zu belasten.

Frau/Herr …… ist von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreit/nicht befreit.

 

 

 

…………………                                             …………………

Ort, Datum                                                    Unterschrift Firma              

Erläuterung:

Die Erteilung einer Prokura ist für einen Mitarbeiter, auch aus der Innensicht eines Unternehmens, mit einer Beförderung gleichzusetzen. Der Prokurist hat in vielen Betrieben eine angesehene Stellung, ohne dass die rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis durch Prokura arbeitsrechtlich von Bedeutung wäre, sieht man einmal von dem Fall des§ 5 Abs.3 Satz 2 BetrVG ab.

Soweit ein Angestellter über die Prokuraerteilung zum leitenden Angestellten wird, entfällt die Zuständigkeit des Betriebsrats. Andernfalls ist die Prokuraerteilung nur mitbestimmungspflichtig, wenn sie mit einer Hörgruppierung oder Umsetzung i.S.d. § 99 BetrVG verbunden ist.

 

Anmeldung der Prokura:

Die Prokura ist mit Zeichnung des Prokuristen zum Handelsregister anzumelden, die anschließende Eintragung wirkt nur deklaratorisch, nicht konstitutiv, d.h., schon vor Eintragung ins Handelsregister mit dem Erteilungsakt ist die Prokuraerteilung wirksam.

Zustimmung durch Gesellschafter:

  • Bei der offenen Handelsgesellschaftbedarf die Prokura der Zustimmung aller geschäftsführenden Gesellschafter (§ 116 HGB). Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nur auf das Innenverhältnis. Nach außen, im Verhältnis zu Dritten und dem Prokuristen gegenüber, genügt die Erteilung der Prokura durch einen der geschäftsführenden Gesellschafter.
  • Kommanditgesellschaft: Zustimmung der Kommanditisten ist im Rahmen des § 164 HGB nicht erforderlich, da diese von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Prokura kann auch dem Kommanditisten selbst erteilt werden.

 

Erlöschen der Prokura

Erlöschen der Prokura erfolgt durch Widerruf, der jederzeit möglich ist (§ 52 I HGB).

Gleiche Wirkung: Auch die Beendigung des Dienstverhältnisses des Prokuristen, die Einstellung des Gewerbebetriebes oder die Auflösung einer Gesellschaft, Insolvenzeröffnung, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen führen zum Erlöschen der Prokura.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.