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Erkrankung während Urlaub im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Wenn ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub erkrankt, so kann er den Urlaub nicht nehmen, die Erfüllung des Urlaubsanspruchs wird ihm somit unmöglich.
Nicht auf den Urlaub angerechnet werden aber nur Zeiten der Arbeitsunähigkeit, welche durch ärztliches Attest nachgewiesen sind (§ 9 BUrlG). Ist die Arbeitsunfähigkeit jedoch vom Arbeitnehmer selbst verschuldet, oder er kann sie nicht durch ärztliches Attest nachweisen, so erhält er keine Entgeltfortzahlung.
Bei Auslandsattesten muss daraus immer gekennzeichnet sein, dass der Arzt zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat (BAG Urt.v. 15.12.1987, AP 9 zu § 9 BUrlG)
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