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Sonderurlaub im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Bei dem sog. Sonderurlaub handelt es sich um quasi zusätzlichen Urlaub zusätzlich zum Jahresurlaub für bestimmte Zwecke.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht, es sei den er ist arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart. 

Kein gesetzliche Urlaubsanspruch bei durchgehend unbezahlten Sonderurlaub

Kein gesetzliche Urlaubsanspruch bei durchgehend unbezahlten Sonderurlaub

Urteil des BAG vom 19.03.2019 -9 AZR 315/17-

Nimmt ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr durchgehend unbezahlten Sonderurlaub, dann steht ihm mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.

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