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Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Vorsicht für Arbeitgeber !

Im Falle der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer mit dessen Fahrzeug eine geschäftliche Besorgung unternehmen lässt, haftet der Arbeitgeber für Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug, die in dieser Zeit eingetreten sind.

Klartext:

Schickt der Chef seine Sekretärin abends noch mit ihrem Auto zum Briefkasten um Geschäftspost einzuwerfen und diese verursacht durch einfache Fahrlässigkeit (und das kann jede Vorfahrtsverletzung sein) einen Verkehrsunfall, so hat der Arbeitgeber grundsätzlich diesen Schadens auszugleichen

 

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Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug

BAG Urt. v. 23.11.2006 –8 AZR 701/05-

Es bleibt dabei, dass der Arbeitgeber Unfallschäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers zu ersetzen hat, wenn dieses mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Unfallursache ein technischer Defekt des Fahrzeuges oder ein persönliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist. Solche Umstände sind allenfalls als Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

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