Freistellung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Freistellung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Recht auf Freistellung durch Insolvenzverwalter

Keine Pflicht des Insolvenzverwalters Arbeitnehmer freizustellen

BAG Urt.v. 15.11.2012 -6 AZR 321/11- = BeckRS 2013, 66362

Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, Arbeitnehmer freizustellen, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen. Den Beschäftigten gegenüber haftet er insoweit nicht auf Schadensersaz.

Herausgabepflicht Dienstfahrzeug bei Freistellung

Verpflichtung zur Herausgabe des Dienstfahrzeugs bei rechtwidriger Freistellung

Arbeitsgericht Düsseldorf 08.02.2012 -3 Ca 1264/11-

 

Die Verpflichtung zur Rückgabe des Dienstfahrzeugs für den Fall der Freistellung durch den Arbeitgeber stellt sich als Widerrufsvorbehalt dar. Die Widerrufsregelung hat sich demnach auf Fälle zu beschränken, in denen ein anerkannter Sachgrund besteht, die Dienstwagenüberlassung zu widerrufen und die Privatnutzung damit einzustellen (BAG 13.04.2010 -9 AZR 113/09).

Ein Widerrufsvorbehalt, nach dem der Arbeitgeber dann bereachtigt ist, die Überlassung des Dienstwagen zu widerrufen, wenn die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unberechtigt erfolgt, geht inhaltlich zu weit und ist deshalb unwirksam.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.